Unsere Kanzlei
Die anwaltliche Tätigkeit wird in Bürogemeinschaft mit dem Rechtsanwalt Andreas Müller ausgeübt.
Das Erbrecht erweist sich als komplexe Materie. Eine kompetente Bearbeitung von Erbrechtsmandaten erfordert daher spezielle Kenntnisse. Nur die ständige Auseinandersetzung mit erbrechtlichen Fragestellungen stellt eine erfolgreiche Mandatsführung sicher.
Aus diesen Gründen habe ich das Erbrecht seit Eröffnung meiner Kanzlei im Jahre 1996 zu meinem Tätigkeitsschwerpunkt ausgebildet.
Grundsätzlich werden aber auch themenübergreifend Mandate bearbeitet.
Im Interesse meiner Mandanten versuche ich möglichst außergerichtlich und kostengünstig Erfolge zu erzielen. Allerdings werden die Anliegen meiner Mandanten wenn nötig auch mit aller Entschiedenheit durchgesetzt.
In meiner Kanzlei gibt es keine sachbearbeitende Abteilung, sondern Zeit, Aufmerksamkeit und menschliches Verständnis für die Lösung Ihres Problems.